Heinrich Gottfried Heinsius
1751-1808
Gerichtsactuarius und vereidigter Notar in Waren
Heinrich Gottfried Heinsius, geboren am 10. Dezember 1751 in Püchau bei Leipzig, zweitjüngster Sohn des dortigen Pastors Balthasar Erdmann Heinsius und Anna Magdalena Heinsius, geb. Hüttling, begann zum Wintersemester 1773 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. 1787 zog er nach Waren in Mecklenburg. Dort lebte bereits seine ältere Schwester Christiana Sophia. In Waren arbeitete er als Gerichtsactuarius am Stadtgericht, ab 1794 zudem als vereidigter Notar. 

Der Gerichtsactuarius war nach dem Stadtrichter der zweite Mann am Stadtgericht. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckte sich von Führung und Verwaltung der gerichtlichen Aktenbestände über die Niederschrift von Zeugenaussagen bis zur Korrespondenzführung mit anderen Gerichten. Letztendlich wird er, wie man es heute nennen würde, als Berater des Stadtrichters fungiert haben, und z.B. Recherchen für ihn durchgeführt und juristische Sachverhalte aufgearbeitet haben. 

In seine Amtszeit fiel ein Jahrzehnte andauernder Kompetenzstreit zwischen dem Magistrat der Stadt Waren und dem Stadtgericht über juristische Zuständigkeiten.

Heinrich Gottfried Heinsius starb am 8. März 1808 in den Elendsjahren der Napoleonischen Zeit. Er hinterliess seine Ehefrau Sophie Heinsius, geb. Vesting, sowie drei Kinder Wilhelm Christian, Auguste und Henriette. 

Die Abbildung zeigt das Notariats-Signet von Heinrich Gottfried Heinsius in Form eines Siegels aus dem Jahre 1794.
 
 
 

Bildquelle: 
Landeshauptarchiv Schwerin

Notariats-Signet von Heinrich Gottfried Heinsius
Notariats-Signet von 
Heinrich Gottfried Heinsius
1751-1808
Gerichtsactuarius und vereidigter Notar in Waren
 

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Gestaltung:
Stephan Heinsius,
D-63303 Dreieich
27.01.2001