Heinrich Gottfried
Heinsius, geboren am 10. Dezember 1751 in Püchau bei Leipzig, zweitjüngster
Sohn des dortigen Pastors Balthasar Erdmann Heinsius und Anna Magdalena
Heinsius, geb. Hüttling, begann zum Wintersemester 1773 ein Studium
der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. 1787 zog er nach
Waren in Mecklenburg. Dort lebte bereits seine ältere Schwester Christiana
Sophia. In Waren arbeitete er als Gerichtsactuarius am Stadtgericht, ab
1794 zudem als vereidigter Notar.
Der Gerichtsactuarius war nach dem Stadtrichter der zweite Mann am Stadtgericht. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckte sich von Führung und Verwaltung der gerichtlichen Aktenbestände über die Niederschrift von Zeugenaussagen bis zur Korrespondenzführung mit anderen Gerichten. Letztendlich wird er, wie man es heute nennen würde, als Berater des Stadtrichters fungiert haben, und z.B. Recherchen für ihn durchgeführt und juristische Sachverhalte aufgearbeitet haben. In seine Amtszeit fiel ein Jahrzehnte andauernder Kompetenzstreit zwischen dem Magistrat der Stadt Waren und dem Stadtgericht über juristische Zuständigkeiten. Heinrich Gottfried Heinsius starb am 8. März 1808 in den Elendsjahren der Napoleonischen Zeit. Er hinterliess seine Ehefrau Sophie Heinsius, geb. Vesting, sowie drei Kinder Wilhelm Christian, Auguste und Henriette. Die Abbildung zeigt das Notariats-Signet
von Heinrich Gottfried Heinsius in Form eines Siegels aus dem Jahre 1794.
Bildquelle:
|
Notariats-Signet von Heinrich Gottfried Heinsius 1751-1808 Gerichtsactuarius und vereidigter Notar in Waren |